Marmelade und Konfitüre
Auf dem Frühstückstisch stehen drei Wörter nebeneinander, und sie meinen nicht dasselbe: Konfitüre, Marmelade, Fruchtaufstrich. Wer im Regal vergleicht, findet dieselbe Frucht mal unter dem einen, mal unter dem anderen Namen, und seit dem 14. Juni 2026 hat sich die Regel dahinter sogar gedreht.
Die Antwort in einem Satz: Konfitüre und Marmelade sind gesetzlich beschriebene Erzeugnisse mit vorgeschriebener Fruchtmenge, Fruchtaufstrich ist ein freier Name. Was die drei unterscheidet, steht auf jedem Glas, und zwar nicht vorn im großen Wort, sondern in der Zeile darunter.
Wann ist es Marmelade und wann Konfitüre?
Die Konfitürenverordnung beschreibt Konfitüre als streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Fruchtpülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Pülpe ist dabei der genießbare Teil der Frucht, geschält oder entkernt, auch zerdrückt oder in Stücken; Fruchtmark ist derselbe Teil, nur passiert. Für 1 000 g Konfitüre müssen bei den meisten Früchten mindestens 450 g davon in den Kessel, bei Konfitüre extra sind es 500 g. Weniger genügt bei Früchten, die von sich aus streng sind: 350 g bei roten und schwarzen Johannisbeeren, Vogelbeeren, Sanddorn, Hagebutten und Quitten, 80 g bei Passionsfrüchten.
Und die Marmelade? Sie darf seit der seit Juni 2026 geltenden Fassung wieder fast überall draufstehen. Nach § 3 der Verordnung dürfen Hersteller für Konfitüre die Bezeichnung „Marmelade“ und für Konfitüre extra die Bezeichnung „Marmelade extra“ verwenden, mit einer Ausnahme: bei Zitrusfrüchten nicht. Dort heißt das Erzeugnis Zitrusmarmelade, und „Zitrus“ darf durch die Frucht ersetzt werden, also Orangenmarmelade oder Zitronenmarmelade.
Für diese Zitrusmarmelade gilt eine eigene, deutlich niedrigere Schwelle: mindestens 200 g Zitrusfrüchte je 1 000 g, davon mindestens 75 g aus dem Fruchtfleisch. Der Grund steckt in der Frucht. Eine Orangenmarmelade lebt von Schale und Bitterkeit, nicht von der Masse Fruchtfleisch, und wer schon einmal 500 g Orange in ein Kilo Marmelade gerechnet hat, weiß, dass davon niemand mehr ein Brot essen möchte.
Zwei weitere Wörter gehören in dieselbe Familie. Gelee und Gelee extra entstehen nicht aus Pülpe oder Mark, sondern aus Saft oder wässrigen Auszügen der Frucht; die Menge entspricht der für Konfitüre beziehungsweise Konfitüre extra, gerechnet nach Abzug des Wassers aus dem Auszug. Deshalb ist ein Gelee klar und lässt sich schneiden, während eine Konfitüre Stücke trägt. Gelee-Marmelade wiederum ist eine Zitrusmarmelade, aus der die unlöslichen Teile entfernt wurden, bis auf ein paar feingeschnittene Schalenstreifen.
Kurios wird es bei der Frage, was überhaupt als Frucht zählt. Die Verordnung stellt Tomaten, die genießbaren Teile von Rhabarberstängeln, Karotten, Süßkartoffeln, Gurken, Kürbisse, Melonen und Wassermelonen den Früchten gleich. Ein Kürbisglas darf also Konfitüre heißen, ein Rhabarberglas ebenso, und wer sich über Tomatenkonfitüre zum Käse wundert, hält etwas völlig Regelkonformes in der Hand.
Warum heißt es nicht mehr Marmelade?
Diese Frage stammt aus der alten Zeit, und sie hat sich erledigt. Bis zum 13. Juni 2026 war „Marmelade“ Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten; der Erdbeeraufstrich musste Konfitüre heißen, auch wenn ihn zu Hause jeder Marmelade nannte. Seit dem 14. Juni 2026 dürfen alle fruchtigen Aufstriche wieder Marmelade heißen, und im selben Zug sind die Mindestmengen gestiegen: bei Konfitüre von 350 auf 450 g je Kilogramm, bei Konfitüre extra von 450 auf 500 g.
Im Regal wird das eine Weile durcheinandergehen, und das hat einen guten Grund: Gläser, die vor dem 14. Juni 2026 nach den alten Vorschriften hergestellt und etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden. Zwei Etiketten, zwei Rechtsstände, dasselbe Frühstück. Wer wissen will, was drin ist, schaut deshalb nicht auf das große Wort, sondern auf die Pflichtangabe darunter.
Bei den Zitrusgläsern lohnt dieser Blick besonders, weil die gesetzliche Schwelle so niedrig liegt. Die Orange Blonde Marmelade von Alain Milliat ist mit 70 g Obst je 100 g zubereitet, die Sizilianische Orangenmarmelade von Antica Bottega Siciliana enthält 80 % Orangenpulpe, dazu Orangenschale und Zitronensaft. Das ist ein Vielfaches dessen, was die Verordnung verlangt, und man schmeckt es: mehr Frucht, weniger Süße im Vordergrund.
Was ist der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich?
Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Gelee extra, Zitrusmarmelade und Maronenkrem sind in der Verordnung beschrieben; wer diese Wörter aufs Glas schreibt, muss die Vorgaben einhalten. Fruchtaufstrich steht in keiner Verordnung. Lebensmittelklarheit, das Portal der Verbraucherzentralen, formuliert es so: „Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und wie hoch der Fruchtanteil sein muss.“
Frei heißt aber nicht automatisch weniger. Häufig ist das Gegenteil der Fall, weil Häuser, die viel Frucht einkochen, das Wort für sich nutzen. Der Senga Sengana Erdbeer-Fruchtaufstrich von Alpe Pragas trägt 75 % Erdbeeren, dazu Zucker, Zitronensaft und Apfelpektin. Alpe Pragas ist ein Familienunternehmen seit 1997, am Eingang des Pragsertals in den Dolomiten, und schreibt seine 75 % Frucht groß auf die eigene Seite. Erich Stekovics füllt seinen Erdbeer-Fruchtaufstrich aus der alten Sorte Mieze Schindler mit denselben 75 % ab, und in seinem Glas steht überhaupt nur dreierlei: Erdbeeren, Zucker, Pektin.
Daraus folgt der Prüfstein, der im Laden immer funktioniert: Lies die Pflichtzeile, die angibt, aus wie viel Gramm Früchten je 100 Gramm das Glas hergestellt wurde. Sie muss bei Konfitüre, Marmelade und Gelee deutlich lesbar im selben Sichtfeld wie der Name stehen, und viele Manufakturen setzen sie freiwillig auch auf ihre Fruchtaufstriche. Dazu kommt die Reihenfolge der Fruchtarten, die nach Gewichtsanteil sortiert ist. Steht die namengebende Frucht vorn und die Zahl darunter hoch, hast du viel Frucht im Glas, ganz gleich, welches der drei Wörter oben steht.
Zwei Gläser zeigen, wie weit die Spanne reicht. Fink's Delikatessen kocht seine Marillen Konfitüre aus 73 % Marillen, Zucker und Pektin, also weit über den 450 g je Kilogramm, die das Gesetz verlangt. Agrimontana füllt Bitterorangen Marmelade mit 70 % Orangen und 2,7 % Orangenschale ab, wo für Zitrusmarmelade 200 g je Kilogramm genügen würden. Die Walderdbeer Konfitüre von L'Épicurien zeigt mit 54 % Erdbeeren und 5 % Walderdbeeren die andere Seite derselben Rechnung: etwas mehr Süße, ein festerer Aufstrich, der auf dem Croissant liegen bleibt, und Walderdbeeren, die ihren Duft an das ganze Glas abgeben.
Was außer Frucht und Zucker hineindarf, ist eng gefasst. Die Verordnung erlaubt unter anderem Honig als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder für den ganzen, flüssiges Pektin, Zitrusschalen, Speiseöl gegen die Schaumbildung sowie Spirituosen, Wein, Nüsse, Kräuter, Gewürze und Vanille. Fruchtsaft dagegen ist nur in Konfitüre zulässig, nicht in Konfitüre extra. Und alle diese Erzeugnisse enthalten mehr als 55 Prozent lösliche Trockenmasse: Das ist der Grund, warum ein Glas offen im Kühlschrank Wochen übersteht, während frisches Fruchtmus nach Tagen kippt. Alpe Pragas schreibt dazu auf das Etikett: geöffnet bei 4 °C aufbewahren und innerhalb von 2 Wochen genießen.
Drei Handgriffe halten das offene Glas in Form. Nimm immer einen sauberen Löffel, damit weder Krümel noch Butter hineinwandern. Stell das Glas nach dem Öffnen kühl, so wie es Alpe Pragas auf sein Etikett schreibt: bei 4 °C und innerhalb von 2 Wochen genießen. Und wenn ein Rest übrig bleibt, rühr ihn in Joghurt oder gib einen Löffel in die Sauce zum Braten; gerade die herben Orangengläser vertragen das gut.
Es ist fast unglaublich, aber die Fruchtaufstriche von Alpe Pragas begleiten uns nun fast täglich seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 2002. Mit Stefan Gruber und seiner Frau Karo verbindet uns mehr als eine reine Geschäftsbeziehung. Mehrfach haben wir die sechsköpfige Familie in Prags besucht und auch ihr 20-Jähriges Jubiläum gemeinsam gefeiert. Was mich an den Südtiroler Fruchtaufstrichen so begeistert, ist ihr unvermittelter Fruchtgeschmack, dass die Frucht und nicht die Süße den Ton angibt, und ihre weiche Konsistenz, die uns viel besser gefällt als das geleeartige anderer Hersteller. Bei uns steht immer ein Dreierlei im Kühlschrank: Erdbeere, Marille und Schwarze Johannisbeere, die wir nicht nur aufs Brot mögen, sondern auch auf Joghurt mit Granola. Ich aprikotiere damit Gebäck, fülle damit Torten und ein Löffel rote Johannisbeere kommt an den selbstgemachten Rotkohl oder wird zum Schnitzel gereicht.
Auch wenn die Konfitürenverordnung für Verwirrung sorgte, gab sie doch recht klar vor, wie die Qualitätsstufen einzuordnen waren: Konfitüre mit mind. 45 % Frucht, Konfitüre extra mit mind. 50 % Frucht. Wer so wie Alpe Pragas mit 65 oder 75 % Fruchtanteil arbeitet, wollte sich darin nicht unterordnen und nennt seine Produkte Fruchtaufstrich.
Konfitüre, Marmelade oder Fruchtaufstrich: welches Glas wofür
| Wofür | Was | Im Regal |
|---|---|---|
| Aufs Frühstücksbrot, fruchtig und dicht | Fruchtaufstrich mit 75 % Erdbeeren | Alpe Pragas, Senga Sengana |
| Für alte Sorten und pure Zutatenliste | Fruchtaufstrich aus der Mieze Schindler | Erich Stekovics, Mieze Schindler |
| Zum Käse und in die Sauce | Konfitüre Extra aus Aprikosen | Alain Milliat, Abricot Bergeron |
| Für das französische Frühstück | Konfitüre aus Erdbeeren und Walderdbeeren | L'Épicurien, Walderdbeer |
| Aufs Toastbrot, herb und bitter | Marmelade aus Orangen | Alain Milliat, Orange Blonde |
| Wenn es sizilianisch sein soll | Orangenmarmelade mit 80 % Orangenpulpe | Antica Bottega Siciliana |
Die ganze Auswahl steht unter Konfitüre, Marmelade & Fruchtaufstrich.
Quellen
- Konfitürenverordnung (KonfV)
- Lebensmittelklarheit: Unterschied zwischen Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich
- Verbraucherfenster Hessen: Warum auf dem Marmeladeglas jetzt auch „Marmelade“ stehen darf
- Alpe Pragas
- Alain Milliat: La Maison
Zuletzt geprüft am 16.09.2026



